Verhaltensvereinbarungen

SSND-Schulen sind Katholische Privatschulen und Orte des gemeinsamen Lebens und Lernens. Durch Erziehung und Bildung leisten sie ihren Beitrag, um unsere Gesellschaft und damit die Welt positiv zu verändern.

Ein respektvoller Umgang miteinander ist die Basis für ein zufriedenstellendes Zusammenleben und –arbeiten im schulischen Alltag. Um dies zu ermöglichen, bedarf es gewisser Regeln, deren Einhaltung unbedingt eingefordert werden muss.

Die Verhaltenspyramide ist eine Darstellung, die systematisch aufzeigt, mit welchen Konsequenzen an unserer Schule bei Regelverstößen zu rechnen ist. Besonders wichtig ist uns aber auch, den SchülerInnen die Möglichkeit zu bieten, durch Wiedergutmachung eine Verschlechterung der Verhaltensnote zu verhindern.

Wenn es Konflikte unter SchülerInnen gibt,  kann eine Peer-Mediation in Anspruch genommen werden.

In Form von vier Stufen wird der Zusammenhang zwischen bestimmten Verhaltensweisen und den anzuwendenden Konsequenzen festgelegt. Dies soll für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern gleichermaßen eine Orientierungshilfe sein. Die Stufen stellen sich wie folgt dar:

Stufe 1:

  • Wiederholtes Verletzen der Hausordnung in nicht allzu gravierenden Fällen, z.B. Kaugummi kauen, Verletzung der Hausschuhpflicht, unangemessene Kleidung

  • Versuch bei mündlichen Prüfungen einzusagen

  • Laufen am Gang

  • Störung des Unterrichts, z.B. Schwätzen, fehlende Unterrichtsmittel

Stufe 2:

  • Nichterfüllen administrativer Pflichten, z.B. fehlende Unterschriften

  • Verschmutzung von Schul- bzw. fremdem Eigentum, sofern eine Wiederinstandsetzung durch Reinigung leicht möglich ist

  • Raufereien, Beschimpfungen

  • Unerlaubter Gebrauch von elektronischen Geräten

  • Vortäuschen von Leistungen, z.B. Abschreiben von Hausübungen, Versuch bei schriftlichen Prüfungen abzuschreiben

  • Wiederholtes Zuspätkommen

Stufe 3:

  • Respektloses Verhalten gegenüber SchülerInnen, LehrerInnen und Hauspersonal

  • Unterschriften – oder Dokumentenfälschung

  • Destruktive Arbeitshaltung

  • Unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht

  • Beschädigung von Schul- bzw. fremdem Eigentum, sofern eine aufwendige Wiederinstandsetzung notwendig ist

Stufe 4:

  • Vandalismus: schwere Beschädigung oder Zerstörung von Schul- bzw. fremdem Eigentum

  • Mobbing

  • Diebstahl

  • Verletzung der Privatsphäre durch unerlaubtes Filmen oder Fotografieren und dessen Verbreitung

  • Schwere Regelverstöße bei externen Schulveranstaltungen, die die Sicherheit und/ oder den Ruf der Schule schädigen

  • Drogen (inklusive Alkohol)

  • Körperliche Gewalt

  • Sexuelle Belästigung

  • Rassismus

Die in Stufe 1-4 festgelegten Verhaltensweisen ziehen die in Folge dargelegten Konsequenzen nach sich. Dabei ist zu beachten, dass Regelverstöße nicht nur Konsequenzen der gleichen Stufe zur Folge haben, sondern auch Konsequenzen der vorangegangenen Stufen nach sich ziehen können.

verhaltensvereinbarung