Hausordnung

Gemeinschaft wird in der Friesgasse groß geschrieben. Damit sie funktionieren kann, ist die Einhaltung gewisser Regeln notwendig.

1)  Umgang in der Schulgemeinschaft
Wir begegnen einander mit Achtung, Höflichkeit (Grüßen) und Respekt, nicht nur in der Schule sondern auch im Internet und auf Social Media. Ohne deren Einverständnis werden wir andere Personen der Schulgemeinschaft nicht fotografieren, filmen, anderweitig aufnehmen und diese Aufnahmen im Internet und auf Social Media veröffentlichen.

2)  Kommunikation
Wir tolerieren keine aggressiven, rassistischen, menschenverachtenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden Äußerungen und Beschimpfungen. Auch auf unserer Kleidung haben sie keinen Platz. Wir achten in unserer Kommunikation darauf, dass niemand ausgeschlossen wird.

3)  Pünktlichkeit
Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Nach dreimaligem Zuspätkommen muss sich der/die Betreffende fünf Tage hintereinander um 07:45 im Sekretariat melden (Gegenzeichnung erfolgt auf einer ausgehängten Liste im Sekretariat). Das gilt für sämtliche Schulstunden im Laufe des ganzen Tages. Ebenso wird auch das Erscheinen nach der ersten Stunde als Zuspätkommen gewertet.

4)  Elektronische Geräte und Internet
Die Nutzung von elektronischen Geräten ist im Klassenraum und im gesamten Schulgebäude für die Unterstufe verboten, außer dies geschieht auf Anweisung einer Lehrperson. Detaillierte Nutzungsbestimmungen für alle Schülerinnen und Schüler sind in jeder Klasse auf dem Aushang “Verhaltensvereinbarungen elektronische Geräte” zu finden.

5)  Waffen
Wir tragen keine gefährlichen Gegenstände, wie z.B. Messer bei uns. Zuwiderhandeln führt zur sofortigen Abnahme. Als weiterführende Maßnahme wird je nach Schweregrad ein Suspendierungsantrag gestellt oder eine Anzeige bei der Polizei eingebracht.

6)  Drogen
Alle Drogen sind im gesamten Bildungscampus und vor den Schuleingängen verboten. Dazu zählen unter anderem Nikotin (Zigaretten, Snus, Verdampfer, ...) und Alkohol.

7)  Essen und Trinken
Essen und Trinken sind während des Unterrichts nicht erlaubt. Wassertrinken ist erlaubt, solange dadurch der Unterricht nicht gestört wird. Das Kaugummikauen ist generell untersagt.

8) Verlassen des Schulgebäudes
Das Verlassen des Schulgebäudes während des Unterrichts und auch in den Pausen ist in der Unterstufe verboten und für die Oberstufe ab 11:45 erlaubt.

9) Kleiderordnung
Im gesamten Schulgebäude werden Hausschuhe getragen, die eindeutig als solche erkennbar sind. Weiters befolgen wir die Kleiderordnung (siehe Grafik).

Verstöße gegen die Hausordnung bringen, je nach Schweregrad, Konsequenzen mit sich, angefangen bei Gemeinschaftsdiensten in der Schule bis zur Kündigung des Schulvertrags.

(Zum Beispiel: Ein wiederholtes Ignorieren der Hausschuhpflicht hat eine Unterstützung bei der morgendlichen Garderobenaufsicht zur Folge.)

 

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